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Wege in die Behandlung

Die Kontaktaufnahme mit mir ist während meiner telefonischen Sprechzeit von Donnerstag und Freitag zwischen 8 und 9 Uhr möglich. Sie können mir auch auf den Anrufbeantworter sprechen und mich um einen Rückruf bitten, per Email eine Anfrage senden

oder das Kontaktformular nutzen.

Wer übernimmt die Kosten für eine Behandlung?

Gesetzlich Versicherte Patientinnen und Patienten
 
Da ich als privat niedergelassene Psychotherapeutin in freier Praxis arbeite, kann keine direkte Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenkassen erfolgen.

Für Patient*innen die bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, kann aber im Einzelfall über das sog. Kostenerstattungsverfahren eine Kostenübernahme erwirkt werden.

Nach § 13 Absatz 3 SGB V sind Krankenkassen dazu verpflichtet für die Kosten der Behandlung ihrer Versicherten aufzukommen, wenn hierfür eine Indikation und Notwendigkeit besteht.
Um eine Kostenübernahme im Kostenerstattungsverfahren zu beantragen, müssen Sie vor einem möglichen Beginn der Behandlung einige Formulare bei Ihrer Krankenkasse einreichen.

Nach Bewilligung dieses Antrages durch Ihre Kasse können Sie eine Therapie in meiner Praxis beginnen. Über die Möglichkeiten der Kostenerstattung in ihrem individuellen Fall und über die genaue Vorgehensweise berate ich Sie gerne im Rahmen eines Vorgesprächs.

Privatversicherte Patient*innen
 
Wie Sie es als privat versicherte Patientin / als privat versicherter Patient kennen, erhalten Sie für die Behandlung eine Rechnung, die Sie bei Ihrer privaten Krankenversicherung bzw. bei der Beihilfe einreichen und sich erstatten lassen können.

In der Regel übernehmen die privaten Kassen bzw. die Beihilfestellen die Kosten für eine Psychotherapie.

Der Umfang der erstattungsfähigen Leistungen sowie die Antragsformalitäten hängen dabei von Ihrem individuellen Versicherungsvertrag ab. Bitte informieren Sie sich daher am besten vorab bei Ihrer Krankenkasse bzw. Beihilfestelle über Ihre konkreten vertraglichen Bedingungen bezüglich einer ambulanten Psychotherapie.

Eine Erstattung des vollen Rechnungsbetrages durch den Kostenträger kann nicht garantiert werden. 

Selbstzahlende Patient*innen
 
Wenn Sie sich entscheiden, die Kosten der Therapie selbst zu tragen, müssen Sie keinerlei weitere Formalitäten erfüllen, um mit der Therapie beginnen zu können.

Die Sitzungen für Selbstzahlende werden nach individueller Honorarvereinbarung entsprechend der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) berechnet.

Welche Kosten entstehen durch die Behandlung?

Die Abrechnung erfolgt nach individueller Honorarvereinbarung und richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP), Steigerungssatz 2,3 - 3,5. 

Die Kosten für eine psychotherapeutische Sitzung à 50 Minuten betragen demnach nach individueller Vereinbarung 92,50-140,76 Euro.

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